Stellungnahme von Careleaver*innen und Selbstvertretungen zur Zukunft der Ombudschaft in Hamburg
Für eine unabhängige, kontinuierliche und beteiligungsorientierte Ombudschaft
Die unterzeichnenden Careleaver- und Selbstvertretungsorganisationen verfolgen die aktuellen Entwicklungen zur geplanten Neuausschreibung der Ombudschaft in Hamburg mit großer Sorge.
Unabhängige Ombudsstellen sind ein wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen Kinder- und Jugendhilfesystems. Sie stärken junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten mit öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, informieren über Rechte und unterstützen bei deren Durchsetzung. Mit der Verankerung der Ombudschaft in § 9a SGB VIII hat der Gesetzgeber ihre besondere Bedeutung ausdrücklich anerkannt.
Aus unserer eigenen Erfahrung wissen wir, wie schwierig es für viele junge Menschen ist, ihre Rechte im Jugendhilfesystem tatsächlich wahrzunehmen. Konflikte mit Jugendämtern oder Einrichtungen sind häufig von erheblichen Machtungleichgewichten geprägt. Viele junge Menschen erleben, dass sie Entscheidungen ausgeliefert sind und ihre Perspektive zu wenig Berücksichtigung findet. Gerade deshalb sind unabhängige Ombudsstellen unverzichtbar.
Ombudschaft lebt von Vertrauen
Für junge Menschen ist Ombudschaft weit mehr als eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie lebt von Vertrauen.
Vertrauen entsteht nicht durch einen Namen oder einen Vertrag, sondern durch jahrelange, verlässliche Beziehungen, fachliche Kontinuität, Unabhängigkeit und eine konsequent parteiliche Unterstützung der Ratsuchenden. Gerade junge Menschen, die wiederholt Enttäuschungen durch Institutionen erlebt haben, wenden sich nicht selbstverständlich an eine Beratungsstelle. Dieses Vertrauen muss über Jahre aufgebaut werden und kann nicht kurzfristig ersetzt werden.
Eine funktionierende Ombudschaft besteht deshalb nicht allein aus einer organisatorischen Struktur. Sie lebt von erfahrenen Mitarbeitenden, ehrenamtlichem Engagement, gewachsenen Kooperationen und einer hohen fachlichen Glaubwürdigkeit. Diese Strukturen sind nicht beliebig austauschbar.
Beteiligung ist mehr als ein gesetzlicher Auftrag
Besonders hervorheben möchten wir die Bedeutung der in Hamburg entstandenen Beteiligungs- und Selbstvertretungsstrukturen.
Die kontinuierliche Einbindung von Careleaver*innen und anderen jungen Menschen mit eigener Jugendhilfeerfahrung stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dar. Erfahrungsexpertise ist kein symbolischer Zusatz, sondern ergänzt fachliche Expertise um die Perspektive derjenigen, die Hilfen selbst erlebt haben.
Gerade diese Verbindung zwischen Ombudschaft, Beratung, Beteiligung und Selbstvertretung ermöglicht es, strukturelle Probleme sichtbar zu machen und Verbesserungen anzustoßen. Beteiligung entsteht nicht durch einzelne Projekte, sondern durch langfristig aufgebaute Beziehungen, Begleitung und gemeinsame Entwicklung.
Unabhängige Ombudschaft muss auch unbequem sein dürfen
Ombudsstellen erfüllen ihren gesetzlichen Auftrag nicht allein durch die Beratung einzelner Ratsuchender. Sie haben darüber hinaus die Aufgabe, strukturelle Defizite sichtbar zu machen, Erkenntnisse aus der Beratung in fachpolitische Diskussionen einzubringen und sich für die Rechte junger Menschen einzusetzen.
Hierzu gehört auch, Missstände öffentlich zu benennen und – wenn erforderlich – Kritik an Behörden, Trägern, Einrichtungen oder fachpolitischen Entwicklungen zu äußern. Diese fachpolitische Rückkopplung ist ein wesentlicher Bestandteil wirksamer Ombudschaft und ausdrücklich Teil ihres gesetzlichen Auftrags.
Gerade weil Ombudsstellen die Interessen junger Menschen vertreten, müssen sie ihre Arbeit frei von politischen oder institutionellen Erwägungen ausüben können. Ihre Unabhängigkeit darf nicht nur rechtlich bestehen, sondern muss auch tatsächlich wahrnehmbar und glaubwürdig sein.
Eine Ombudsstelle muss sich deshalb auch gegen Entwicklungen positionieren können, die sie aus kinder- und menschenrechtlicher Perspektive für problematisch hält – beispielsweise gegenüber freiheitsentziehenden Maßnahmen, geschlossenen Unterbringungsformen oder anderen Praktiken, die aus ihrer fachlichen Sicht die Rechte junger Menschen beeinträchtigen können. Die Möglichkeit, solche Positionen ohne Sorge vor institutionellen Nachteilen vertreten zu können, ist Ausdruck ihrer gesetzlichen Unabhängigkeit.
Vor diesem Hintergrund sehen wir Neuausschreibungen bestehender Ombudsstrukturen kritisch, wenn dadurch der Eindruck entstehen kann, dass eine kritische fachpolitische Positionierung Auswirkungen auf den Fortbestand einer Ombudsstelle haben könnte. Entscheidend ist dabei ausdrücklich nicht, ob eine solche Einflussnahme tatsächlich erfolgt oder beabsichtigt ist. Bereits der Anschein, dass engagierte, fachlich unabhängige oder politisch unbequeme Ombudsstellen Nachteile befürchten müssten, kann das Vertrauen junger Menschen in die Unabhängigkeit der Ombudschaft beeinträchtigen.
Eine unabhängige Ombudsstelle muss jederzeit frei darin sein, Missstände zu benennen und sich konsequent an den Rechten junger Menschen zu orientieren – auch dann, wenn dies unbequem ist.
Weiterentwicklung statt Bruch
Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel, die Ombudschaft in Hamburg auf den Bereich der Kindertagesbetreuung auszuweiten. Die Umsetzung des § 9a SGB VIII in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe ist fachlich sinnvoll und notwendig.
Aus Sicht junger Menschen ist jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb hierfür bestehende, funktionierende und bundesweit anerkannte Strukturen grundsätzlich in Frage gestellt werden müssen. Vielmehr sollte eine Erweiterung auf vorhandenen Erfahrungen, gewachsenen Netzwerken und bewährten Qualitätsstandards aufbauen.
Eine grundlegende Neuausschreibung birgt aus unserer Sicht erhebliche Risiken:
- Sie gefährdet gewachsene Vertrauensbeziehungen zwischen jungen Menschen und Ombudsstelle.
- Sie schwächt bestehende Beteiligungs- und Selbstvertretungsstrukturen.
- Sie setzt ehrenamtliches Engagement und über Jahre aufgebaute Erfahrungsexpertise aufs Spiel.
- Sie bindet personelle und finanzielle Ressourcen in Umstrukturierungsprozesse anstatt in die Unterstützung junger Menschen.
- Sie kann das Vertrauen in die tatsächliche Unabhängigkeit der Ombudschaft beeinträchtigen.
Gerade Careleaver*innen wissen aus eigener Erfahrung, welche Folgen instabile Beziehungen und wiederholte Strukturabbrüche haben können. Staatliche Unterstützung sollte deshalb Verlässlichkeit schaffen und nicht unnötig neue Unsicherheiten erzeugen.
Unsere Forderungen
Wir fordern die Verantwortlichen in Hamburg auf,
- die Kontinuität einer unabhängigen und fachlich qualifizierten Ombudschaft sicherzustellen,
- bestehende Vertrauensstrukturen sowie gewachsene Beratungs- und Beteiligungsangebote nicht ohne zwingenden sachlichen Grund zu gefährden,
- die Beteiligung und Selbstvertretung junger Menschen dauerhaft institutionell abzusichern und weiterzuentwickeln,
- junge Menschen und ihre Selbstvertretungen frühzeitig und verbindlich an allen Entscheidungen zu beteiligen, die die Ombudschaft unmittelbar betreffen,
- die Erweiterung der Ombudschaft auf weitere Aufgabenbereiche so auszugestalten, dass bestehende Erfahrungen, fachliche Qualität und gewachsene Strukturen erhalten bleiben,
- die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Ombudschaft so auszugestalten, dass ihre tatsächliche und wahrnehmbare Unabhängigkeit dauerhaft gewährleistet bleibt. Ombudsstellen müssen Missstände benennen und sich im Interesse junger Menschen auch kritisch gegenüber Behörden, Trägern und Einrichtungen äußern können, ohne dass hieraus Nachteile für ihren Bestand oder ihre Beauftragung entstehen oder auch nur der Eindruck einer solchen Einflussnahme entstehen kann.
Schlussbemerkung
Kinder- und Jugendrechte verwirklichen sich nicht allein durch gesetzliche Regelungen. Sie benötigen unabhängige Institutionen, stabile Beziehungen, wirksame Beteiligung und den Mut, strukturelle Missstände offen anzusprechen.
Eine starke Ombudschaft ist deshalb nicht diejenige, die möglichst konfliktfrei arbeitet, sondern diejenige, die unabhängig, fachlich fundiert und konsequent an der Seite junger Menschen steht.
Die Zukunft der Ombudschaft in Hamburg sollte daher auf Kontinuität, Unabhängigkeit, Qualität und Beteiligung aufbauen – nicht auf dem Verlust gewachsener Strukturen.

