Einrichtungsaufsicht

Inhaltsverzeichnis
  1. Informationen für junge Menschen
  2. Übersicht: Einrichtungsaufsichten in Deutschland
  3. Reflexionsbogen: Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte
1. Informationen für junge Menschen

In Deutschland gibt es eine sogenannte Einrichtungsaufsicht. Sie wird auch Heimaufsicht oder betriebserlaubniserteilende Behörde genannt.

Die Fachkräfte sind dafür zuständig, …

  • … dass es Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen gut geht,
  • … dass ihre Rechte eingehalten werden
  • … und dass sie die Möglichkeit haben, sich im Gruppenalltag zu beteiligen.

Sie sollen auch darauf achten, dass es eine Form der Selbstvertretung gibt, zum Beispiel eine Kinder- und Jugendvertretung, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Einrichtungsleitung, der Gruppenleitung und den Betreuerinnen und Betreuern vertritt.

Hierfür beaufsichtigen und beraten sie Einrichtungen.

In den meisten Bundesländern arbeiten die Fachkräfte der Einrichtungsaufsicht im Landesjugendamt, das auch manchmal Teil der Obersten Landesjugendbehörde ist; das Ministerium, das für die Kinder- und Jugendpolitik in deinem Bundesland zuständig ist. Es gibt aber auch Ausnahmen. In Hessen arbeiten die Fachkräfte im Jugendamt. In Bayern in den Bezirksregierungen.

  • Hast du ein Problem in deiner Wohngruppe?
  • Hast du bereits versucht, das Problem in deiner Wohngruppe zu lösen?
  • Hast du das Gefühl, dass dich niemand ernstnimmt und dir niemand weiterhilft?

Dann kann es durchaus helfen, die Einrichtungsaufsicht anzurufen, die für deine Wohngruppe zuständig ist. Wir haben hierfür unten eine Übersicht aller Einrichtungsaufsichten in Deutschland erstellt. Trotzdem kann es sein, dass du nicht sofort die richtige Ansprechperson findest.

Melde dich gerne bei unserer Mitarbeiterin
Corinna Schwieger
Tel. 01525 215 75 12
(auch gerne über WhatsApp)

Sie kann dir weiterhelfen, wenn es darum geht, die richtige Ansprechperson zu finden.

Wichtiger Hinweis:

Die Einrichtungsaufsicht ist vor allem für Probleme in Wohngruppen zuständig. Solltest du ein Problem mit deinem Jugendamt haben, kann dir eine Ombudstelle weiterhelfen.

Podcast zum Thema Einrichtungsaufsicht

Falls du noch mehr über Einrichtungsaufsichten erfahren möchtest, dann höre dir unseren KiJu-Podcast „Kinder- und Jugendhilfe im Fokus“ an.

Das Interview im Podcast gibt einen Einblick in die Tätigkeit einer Fachkraft, die für die Beaufsichtigung und Beratung von Einrichtungen zuständig ist. Was sind Aufgaben der Einrichtungsaufsicht? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus? Und können sich junge Menschen bei der Einrichtungsaufsicht melden, wenn sie sich nicht ernstgenommen, beteiligt oder gar in ihren Rechten eingeschränkt fühlen?
Dies und viel mehr erfahrt ihr in unserer 1. Folge des Podcasts „KiJu – Kinder- und Jugendhilfe im Fokus“.

Video-Clip zum Thema Einrichtungsaufsicht

Für jüngere Kinder haben Mitglieder des Careleaver e. V. gemeinsam mit Fachkräften der Einrichtungsaufsicht den folgenden Video-Clip erstellt, um auch Kindern zu erklären, was ihre Rechte sind, was Beteiligung bedeutet und wer die Einrichtungsaufsicht ist.

2. Übersicht: Einrichtungsaufsichten in Deutschland

Über die folgenden Links kommst du auf die Seiten der Landesjugendämter, wo Informationen und Kontakte der Einrichtungsaufsicht zu finden sind.

3. Reflexionsbogen: Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte

Dieser Reflexionsbogen wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes gemeinsam mit Fachkräften der Einrichtungsaufsicht und -beratung und jungen Menschen erarbeitet. Das Forschungsprojekt führte unser Mitglied Robin Loh im Rahmen seiner Promotion durch. Beteiligt haben sich auch einige Mitglieder des Careleaver e. V., weshalb der Reflexionsbogen sowohl von der Universität Hildesheim als auch vom Careleaver e. V. veröffentlicht wurde.

Er dient Fachkräften der betriebserlaubniserteilenden Behörden in ihrer Beratungstätigkeit, soll Einrichtungen bei der Erstellung und Überarbeitung von Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten gemäß § 45 SGB VIII unterstützen und Einrichtungen einladen, ihre Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte regelmäßig und reflexiv mit allen Beteiligten – insbesondere jungen Menschen – weiterzuentwickeln.

Die Reflexionsfragen sollen zum Denken anregen und können je nach Bedarf an die Zielgruppen junger Menschen sowie die jeweiligen Rahmenbedingungen der Einrichtung angepasst werden. Fachkräfte der betriebserlaubniserteilenden Behörden können den Bogen in Gesprächen mit Trägern nutzen oder ihn zur internen Nutzung – zum Beispiel für Teamsitzungen, Fachkonferenzen ö. ä. – zur Verfügung stellen.
Es lohnt sich auch, einzelne Fragen mit jungen Menschen zu besprechen, zum Beispiel in Gruppensitzungen oder Sitzungen von Kinder- und Jugendvertretungen.

 

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