
Wohnen
Die wichtigsten Fragen & Antworten
Die Jugendhilfe endet. Dein Auszug steht bevor. Die Vorfreude auf die erste eigene Wohnung steigt. Zurecht! Denn mit dem Auszug aus der Jugendhilfe erhältst du mehr Freiheiten. Du alleine entscheidest, wie und wo du leben willst. Allerdings hast du als Mieter*in auch mehr Pflichten und es gibt eine Menge Dinge, die zu beachten sind.
Deshalb ist es wichtig, dass du rechtzeitig damit anfängst, deinen Auszug vorzubereiten und dir Gedanken darüber zu machen. Lebe ich lieber in einer WG oder alleine? Wie finanziere ich meine Wohnung? Was kann ich mir leisten? Worauf muss ich im Mietvertrag achten? In den FAQs findest du einige Tipps für die Vorbereitung.
Die Kaltmiete sind die Kosten für die Nutzung der Räume. Wenn die Nebenkostenpauschale dazu gezählt wurde, spricht man von Warmmiete.
Die Warmmiete (Kaltmiete plus Nebenkosten) beinhaltet Versicherungs- und Heizkosten sowie Kosten für Wasser, Abwasser und die Müllabfuhr. In Wohngemeinschaften werden die Stromkosten oft in die Nebenkosten mit eingerechnet. Mietest du eine eigene Wohnung, dann wirst du bei den Stadtwerken Strom anmelden müssen. Dann zahlst du einen monatlich vereinbarten Betrag an die Stadtwerke und bekommst im Folgejahr eine Abrechnung deines durchschnittlichen Stromverbrauches. Es kann sein, dass du Geld zurück überwiesen bekommst, weil dein durchschnittlicher Stromverbrauch geringer ist als das, was du an Stromkosten gezahlt hast. Oder du erhältst eine Rechnung und musst nachzahlen, weil dein Stromverbrauch höher ist als das, was du an Stromkosten gezahlt hast.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Du hast Anspruch auf Wohngeld, wenn du kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommst, in einer eigenen Wohnung lebst und dein Einkommen unter eine gewisse Grenze fällt. Keinen Anspruch auf Wohngeld hast du, wenn du Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhältst.
Wohngeld wird bei der Wohngeldbehörde der Stadt oder des Landkreises beantragt.
Achtung! Wohngeld wird ab Antragstellung bezahlt. Wenn du also noch nicht zur Behörde kannst, dann stelle einen formlosen Antrag und reiche den eigentlichen Antrag nach.
Du kannst bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf einen „Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung“ stellen (§ 27 Abs. 3 SGB II).
Wir haben eine Liste erstellt mit allem, was man für die eigenen vier Wände braucht. Die Liste findest du hier: Umzugsliste vom Careleaver e. V.
Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die jeder Haushalt entrichten muss, in dem ein Empfangsgerät für Rundfunk, also TV, Radio, internetfähiger Computer etc. vorhanden ist. Mit dem Geld werden die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender bezuschusst. Der momentane Beitrag für einen Privathaushalt liegt bei 17,50 Euro im Monat. Beim Haushalt ist es übrigens nicht entscheidend, ob du alleine, zu zweit oder einer Wohngemeinschaft mit fünf Personen lebst. Eine beitragspflichtige Person, die alleine lebt, muss genauso viel zahlen wie eine Fünfer WG. Ist in einer Fünfer WG nur eine Person beitragspflichtig, dann muss der Haushalt trotzdem den Rundbeitrag zahlen, auch wenn 4/5 des Haushaltes sich möglicherweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann.
Ein Formular zur An- oder Ummeldung findest du hier: Rundfunkbeitrag Anmeldung. Du kannst das Formular hier auch online ausfüllen.
Du musst keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn du…
- noch über die stationäre Jugendhilfe betreut wirst (Schlüssel: 409),
- BAföG bekommst (Schlüssel: 405A),
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommst (Schlüssel: 405B),
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommst (Schlüssel: 403) oder
- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommst (Schlüssel: 404).
In dem Fall musst du einen Antrag auf Befreiung stellen. Diesen Antrag findest du hier. Darauf musst du den Schlüssel für deine Befreiung eintragen. Zusätzlich musst du eine Kopie der Leistungsgewährung des jeweiligen Amtes an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ senden.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die die meisten Vermieter*innen von ihren Mieter*innen fordern. Wenn dem oder der Vermieter*in nach deinem Auszug Mängel in der Wohnung auffallen, kann er oder sie diese Mängel mithilfe der Kaution beheben. Wenn alles in Ordnung ist, bekommst du die Kaution vollständig zurück. Beachte jedoch, dass der oder die Vermieter*in die Kaution auch über das Mietende hinaus vorübergehend behalten darf für den Fall, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt Mängel auffallen.
Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag geregelt und muss bei Einzug gezahlt werden, kann aber auch in drei Raten innerhalb der ersten drei Monate nach Einzug bezahlt werden. Sehr häufig berechnet sich die Kaution aus zwei oder drei Kaltmieten. Das muss aber nicht immer so sein.
Wenn du die Kosten für die Kaution nicht decken kannst, frage beim Jugendamt nach. In der Regel können sie dir das Geld auslegen oder die Kaution sogar übernehmen.
Als Mieter*in hast du besondere Rechte. Dazu gehört, dass du selbst entscheiden darfst, wer in die Wohnung darf und wer nicht. Auch dein*e Vermieter*in darf nicht einfach so hereinkommen. Wenn er oder sie allerdings etwas reparieren muss oder ein*e interessierte*r Käufer*in die Wohnung besichtigen möchte, musst du ihm oder ihr dies erlauben. Dein*e Vermieter*in muss dich dafür mindestens einen Tag vorher informieren.
Außerdem hast du das Recht, Kleintiere und Fische auch ohne die Zustimmung deines oder deiner Vermieter*in in der Wohnung zu halten.
Grundsätzlich gehört das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, sofern nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist. In vielen Mietverträgen und auch in den Announcen steht bereits oft, ob es sich um eine Wohnung für Nichtraucher*innen handelt.
Neben den Rechten hast du aber auch Pflichten als Mieter*in. Hierzu gehört, dass du die Wohnung in Stand halten musst. Wenn dir also etwas unter 100 Euro kaputt geht, musst du das wieder reparieren. Bei teureren Reparaturen musst du deine*n Vermieter*in informieren und mit ihm oder ihr die Reparatur besprechen.
Wenn du dich über eine Sozialleistung finanzierst, zum Beispiel über Jugendhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), dann musst du das deinem oder deiner Vermieter*in unaufgefordert mitteilen. Wenn du Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehst, findest du hier weitere Informationen zum Thema eigene Wohnung.
Auch wenn du entscheiden darfst, wer in die Wohnung darf und wer nicht, kannst du nicht einfach Freund*innen bei dir einziehen lassen. Dafür brauchst du die Zustimmung deines oder deiner Vermieter*in. Du solltest dann mit Genehmigung deines oder deiner Vermieter*in einen Untermietvertrag aufsetzen.
Beim Musikhören sind die Mittags- und Ruhezeiten einzuhalten. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Am besten du fragst bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach. Übliche Ruhezeiten sind von 22:00 bis 6:00 Uhr und an Sonntagen ganztägig. Wenn du eine Party machst, musst du ebenfalls auf die Lautstärke achten. Denn selbst wenn es nur eine einmalige Aktion ist, können sich die Nachbar*innen gestört fühlen und sogar die Polizei rufen. Am besten warnst du deine Nachbar*innen freundlich vor und bittest sie um Verständnis oder lädst sie einfach ein.
Es ist wichtig, dass du deine*n Vermieter*in kennst – das klingt zwar simpel, ist manchmal aber nicht sofort der Fall, wenn du die Wohnung zum Beispiel über eine*n Makler*in findest. Wer den Mietvertrag unterschreibt, ist Mieter*in mit allen Rechten und Pflichten. Wenn du also nicht alleine in der Wohnung lebst, dann achte darauf, dass auch dein*e Mitbewohner*in den Vertrag unterzeichnet. Ansonsten bist allein du verantwortlich! Kläre ab, ob du beim Einzug in die Wohnung renovieren musst oder danach – dieser Teil ist unter sogenannte „Schönheitsreparaturen“ im Mietvertrag zu finden. Dazu gehört zum Beispiel das Streichen der Wände. Bei der Wohnungsübergabe solltest du unbedingt eine Liste über bereits vorhandene Schäden erstellen. Dieses Protokoll wird Übergabeprotokoll genannt.
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