Selbstvertretung nach §4a SGB VIII - wie kann das gelingen?
Erfahrungen aus dem Careleaver e.V.
Die aktuelle Ausgabe der BVkE-Info widmet sich dem Thema Selbstvertretung. Mit dem Kinder und Jugendstärkungsgesetz wurde die Beteiligung von Selbstvertretungen insgesamt gestärkt. Zum Beispiel auch die Beteiligung über Jugendhilfeausschüsse und andere Gremien. Von Seite 5-7 berichtet Robin Loh über die Erfahrungen im Careleaver e.V., einer der wenigen Selbstvertetungen, in denen sowohl noch junge als auch schon ältere Careleaver zusammenarbeiten. Er plädiert dafür, die Formen der Beteiligung neu zu denken. Genauso vielfältig und heterogen wie die Gruppe an sich müssten auch die Beteiligungsformen sein. Je frühzeitiger junge Menschen mit Formen der Beteiligung in den Einrichtungen in Kontakt gebracht werden, desto einfacher fällt es denjenigen, die die Jugendhilfe verlassen, sich für ihre Belange stark zu machen.
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