Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

"Eine gute Ombudstelle ist eine Ombudstelle, die man kennt."

Verständnis von Ombudschaft aus der Perspektive von Adressat*innen 

Robin Loh (Careleaver e.V.) & Jamie Uffelmann (Vorsitzende des Landesheimrats Hessen) haben für den neuen bei Beltz erschienenen Grundlagenband zum Thema „Ombudschaft – Grundlagen- Praxis – Recht“  einen Beitrag aus Sicht  der Adressat*innen verfasst. Die darin publizierten Eindrücke sind das Ergebnis einer Umfrage sowie einer Gruppendiskussion, die sie sowohl mit Careleavern wie auch Care Receivern ( jungen Menschen, die noch in der Jugendhilfe leben) durchgeführt haben. Der Sammelband gibt einen fundierten Einblick in die Entwicklung und den aktuellen Stand ombudschaftlicher Arbeit heute und kann über den Buchhandel bestellt werden. 

Wie es gleich im Titel ihres Beitrags anklingt, nützt die beste Ombudstelle nichts, wenn der Zugang dazu nicht niedrigschwellig genug ist: Die Öffnungszeiten zu kurz sind. Es neben der anonymen Kontaktaufnahme per E-Mail keine Möglichkeit einer direkten persönlichen Kontaktaufnahme gibt. Oder die Internetseite oder der Flyer nicht verständlich genug machen, wie sich ein junger Mensch in welchem Fall an wen genau wenden kann.   

Das Ergebnis ihrer Umfrage ist auch deshalb so brisant, weil sie gleichzeitig herausgefunden haben,  dass es nach wie vor viele jungen Menschen gibt, die noch gar nicht wissen, was eine Ombudstelle ist. Geschweige denn, in welchem Fall sie sich dort Hilfe holen könnten.  

Neben der Niedrigschwelligkeit ist ein weiterer wichtiger Punkt, auf den sie in ihrem Beitrag ausführlich eingehen, die Bedeutung von Bezugspersonen. Denn die meisten jungen Menschen, die den Weg zur Ombudschaft finden, haben in der Regel eine Bezugsperson, die sie auf dem Weg dorthin begleitet hat. Das sind oft die Erzieher*innen oder Betreuer*innen in den Einrichtungen, aber auch Lehrer*innen, Vormund*innen oder Pflegeeltern. 

Ombudschaftliche Arbeit muss auch diese Bezugspersonen in den Blick nehmen, und dafür sorgen, dass Kontakte zu Einrichtungen aufgebaut und gehalten werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für die jungen Menschen selbst, wo eine engere Zusammenarbeit mit den jeweiligen Selbstvertretungen dafür sorgen kann, dass sie mehr über ihre Rechte und die Möglichkeiten einer ombudschaftlichen Beratung wissen. 

Careleaver wünschen sich darüber hinaus Ombudstellen, die neben der anwaltschaftlichen Einzelberatung die Maßnahmen und Praxis der Jugendhilfe insgesamt kritisch begleiten, gegen Stigmatisierung anarbeiten und Vorschläge machen, wo junge Menschen insgesamt besser aktiv in Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden können. Als Beispiel nennen Loh & Uffelmann in ihrem Beitrag zum Beispiel die gängige Jugendhilfepraxis, dass Einrichtungen ohne Einbeziehung der jungen Menschen, Kontakt zur Schule aufnehmen. Hier fühlen sich junge Menschen häufig übergangen und manchmal auch mit einer dadurch ausgelösten empfundenen Stigmatisierung allein gelassen. 

 

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
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