Expert*innengespräch mit Beteiligung des Careleaver e.V.
Fachliche Positionierung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH)
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ( KJSG ) will die Rechte von jungen Menschen und Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig stärken. Der neue § 4a SGB VIII hat zum Ziel, die Selbstvertretungen und Selbsthilfe von Adressat*innen anzuregen, zu fördern und diese in die Kinder- und Jugendhilfe strukturell einzubeziehen. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe neben allen individuellen Hilfeentscheidungen auch zukünftig Organisations- und Strukturplanungen gemeinsam mit jungen Menschen und Eltern mit und ohne Behinderung ausgestaltet werden müssen.
In einem Expert*innengespräch, das am 12.12.2022 von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) in Frankfurt am Main ausgerichtet wurde, trafen sich Fachvertreter*innen aus unterschiedlichen Verbänden, Selbstorganisationen und der Wissenschaft mit Know-how zu Selbstvertretungen, um Entwicklungen rund um Selbstvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe transparent zu machen, Wissen auszutauschen und erste Perspektiven für die Zukunft inklusiver und strukturell verankerter Selbstvertretungen zu entwickeln.
Die Ausrichter*innen des Fachgespräches (Sarah Dionisius, Benedikt Hopmann, Josef Koch, Tabea Möller, Stefan Wedermann und Wolfgang Schröer) haben auf der Basis der Diskussionen 11 Thesen zur Absicherung und Weiterentwicklung der Selbstvertretungen ausgearbeitet und stellen diese zur Diskussion.
Für den Careleaver e.V. nahm unsere stv. Vorsitzende Truc-Quynh Vo an dem Expert*innengespräch teil.