Stellungnahme zur Einführung der Kindergrundsicherung
Belange von Careleaver:innen werden bisher zu wenig berücksichtigt
Ziel der Einführung der Kindergrundsicherung ist es, die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie zukünftig besser vor Armut zu schützen. Die Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft für alle Kinder und Jugendlichen soll verbessert und der Fokus auf diejenigen gerichtet werden, die besondere Unterstützung brauchen.
Die bisher vorgestellten Eckpunkte zur Einführung einer Kindergrundsicherung lassen jedoch befürchten, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe und in Pflegefamilien aufwachsen, bei der Umsetzung dieses Ziels unberücksichtigt bleiben.
Beispielsweise sollen weiterhin die Eltern die Anspruchsinhaber des sogenannten Garantiebetrags bleiben. Bereits beim jetzigen Kindergeld müssen Careleaver*innen, die ihren Anspruch auf Auszahlung geltend machen wollen, ihre leiblichen Eltern kontaktieren, um die für den Antrag erforderlichen Informationen einzuholen. Unabhängig von der hoch emotionalen Belastung, die damit für viele einhergeht, besteht zugleich eine starke Abhängigkeit vom Mitwirkungswillen und der Mitwirkungsfähigkeit der leiblichen Eltern. Dies führt häufig dazu, dass die Auszahlung des Kindergeldes entweder deutlich verzögert oder überhaupt nicht erfolgt. Vielfach werden Anträge aber auch aus Frust und Resignation gar nicht erst gestellt.
Wir sind der Meinung, dass bei der Einführung der Kindergrundsicherung die Schnittstellen zum SGB VIII stärker berücksichtigt werden müssen. Welche das genau sind, erklären wir in der folgenden Stellungnahme, mit der wir uns auch an das Bundesfamilienministerium gewandt haben.