Stellungnahme zum Referentenentwurf für das 1. Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJSRG-E)
Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe soll große Veränderungen bringen: eine inklusivere Ausrichtung, weniger Zuständigkeitswirrwarr und bessere Unterstützung für ALLE jungen Menschen. Diese Ziele begrüßen wir ausdrücklich.
Gleichzeitig sehen wir als Careleaver e. V. im aktuellen Referentenentwurf erhebliche Risiken – insbesondere für junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in stationären Hilfen verbracht haben und beim Übergang ins Erwachsenenleben auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind. Gerade in der Übergangsphase entscheidet sich, ob erreichte Fortschritte stabil bleiben oder ob junge Menschen erneut in Krisen geraten, Armut erleben oder wohnungslos werden. Aus unserer Erfahrung wissen wir: Kontinuität, Nachbetreuung und rechtliche Klarheit sind hier entscheidend.
Aber auch für die Kinder und Jugendlichen, die momentan und zukünftig in diesen Hilfen aufwachsen, ergeben sich aus dem Referentenentwurf Veränderungen, die wir kritisch sehen. An mehreren Stellen drohen individuelle Rechte geschwächt, passgenaue Hilfen durch pauschale Angebote ersetzt und Übergänge schlechter abgesichert zu werden.
In unserer Stellungnahme machen wir deutlich,
• wo der Entwurf aus unserer Sicht hinter seinem eigenen Anspruch zurückbleibt,
• warum Careleaver von den geplanten Änderungen besonders betroffen sind,
• und welche konkreten Nachbesserungen notwendig sind, um Teilhabe, Kontinuität und Chancengerechtigkeit tatsächlich zu sichern.
Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme des Careleaver e.V. zum Referentenentwurf des 1. KJSRG-E:
