Wo erreichst Du wann, wen, wie?
Der Paragraf 9a SGB VIII sagt: „In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien (…) an eine Ombudsstelle wenden können.“
Wir sagen: die personelle und finanzielle Ausstattung der Ombudsstellen muss dringend gestärkt werden, damit das auch gelingt! Leider müssen wir gerade feststellen, dass obwohl im Sommer regelmäßig viele Hilfen auslaufen, einige Ombudsstellen bis Mitte August gar nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind.
Deshalb hier ein Kurzüberblick, wer wann wo erreichbar ist:
Baden-Württemberg:
1) Kinder haben Rechte eV: Festnetznummer, keine definierten Zeiten. Flyer nicht verfügbar.
2) Ombudschaft-Jugendhilfe: An mindestens drei Tagen pro Woche von 9 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bayern:
„Die direkte Kontaktaufnahme ist zur Zeit nur per E-Mail möglich unter: beratung@ombudsstelle-bayern.de“.
Berlin:
1. Der Berliner Rechtshilfe Jugendhilfe e.V. (BRJ)
2. Berliner Beratungs- und Ombudstelle Jugendhilfe (BBO).
Sie sind zweimal die Woche für zwei-drei Stunden erreichbar.
Brandenburg:
„BOJE e.V. ist telefonisch immer über den Anrufbeantworter und über E-Email erreichbar. Unsere Fachkräfte sind häufig zu Terminen außer Haus. Sie melden sich baldmöglichst bei Ihnen.“
Bremen und Bremerhaven:
Telefonisch erreichbar an fünf Tagen pro Woche, keine definierten Zeiten
Hamburg:
Telefonisch erreichbar an zwei Tagen pro Woche. „Zur Zeit erreichen uns so viele Anfragen, dass wir an unsere Kapazitätsgrenzen kommen. Wir wollen alle Anliegen beantworten, können das Versprechen, uns in 5 Tagen zurückzumelden, leider im Moment nicht immer einhalten.“
Hessen:
„Aufgrund des sehr hohen Beratungsaufkommen können wir bis einschließlich 14.08.2023 keine Neuanfragen entgegennehmen. Alle laufenden Beratungen werden weiterhin bearbeitet!“
Niedersachsen:
1) Berni eV : „Schon wieder sind wir leider wieder so weit, dass wir keine Beratungsanfragen mehr annehmen können. Das liegt nicht nur an der Urlaubszeit, der Anzahl der Anfragen oder an unseren begrenzten Kapazitäten, sondern auch daran, dass in einzelnen Konfliktfällen wenig Bereitschaft zu erkennen ist gemeinsam lösungsorientiert eine erfolgreiche Jugendhilfe umzusetzen. So entsteht dabei ein unverhältnismäßig hoher Aufwand“
2) NOVA Ombudstelle Stadt und Landkreis Hildesheim: erreichbar an fünf Tagen pro Woche
Nordrhein-Westfalen: „Vom 30.06. – 06.08.2023 ist die Beratungsstelle geschlossen. Bitte nehmen Sie ab dem 07.08. 2023 erneut Kontakt zu uns auf. In der Schließzeit können wir keine neuen Anfragen annehmen, um die Qualität der laufenden Beratungsanfragen zu gewährleisten. Wir bedauern sehr, dass wir aufgrund unserer niedrigen personellen Ressourcen (3, 75 Stellen für ganz NRW) und der stetig steigenden Anfragen eine Schließzeit einrichten müssen.“
Rheinland-Pfalz:
1) Ombudsstelle-RLP: zwei Stunden telefonische Erreichbarkeit pro Woche. Aber auch WhatsApp.
2) Bürgerbeauftragte: telefonisch erreichbar an fünf Tagen pro Woche.
Sachsen:
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. Dresden
Telefonisch erreichbar an fünf Tagen pro Woche, keine definierten Zeiten
Sachsen-Anhalt:
Ombud SLA : „Wir sind erreichbar über: Telefon, SMS, WhatsApp, Telegram sowie Signal. Auch Nachrichten bei Instagram und vor allem per Mail bzw. Kontaktformular erreichen das ganze Team.“
Schleswig-Holstein:
„Vertrauenshilfe“
Erreichbar per Telefon, WhatsApp und Mail, aber „in den Schulferien findet kein kontinuierliches Beratungsangebot statt“.
Thüringen:
Dein Megafon – unabhängige Beratungs- und Ombudstelle der Jugendhilfe in Thüringen
Telefon (Festnetz und Mobil), keine definierten Zeiten
Für Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland schreibt das Bundesnetzwerk Ombudschaft: „In Ihrer Region gibt es noch keine ombudschaftliche Beratung? In diesem Fall können Sie versuchen sich für eine telefonische Kurzberatung an die nächstgelegene Ombudsstelle in Ihren Nachbarbundesländern zu wenden. Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstellen Ihre Anfrage bei hoher Auslastung ggf. nicht annehmen können.“