Jugendkuratorium fordert inklusive Ausrichtung
und Stärkung der Selbstvertretungen
Noch im Sommer dieses Jahres soll ein Referentenentwurf zur inklusiven Ausrichtung des achten Sozialgesetzbuches – der Kinder- und Jugendhilfe – vorgelegt werden. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) sieht die Schaffung dieser rechtlichen Grundlage als einen unbedingt notwendigen nächsten Schritt an. Das Sachverständigengremium fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, „den Weg für eine inklusive, die Rechte der jungen Menschen und Familien stärkende Reform des SGB VIII frei zu machen“ und das entsprechende Gesetz zu verabschieden.
In seinem offenen Brief fordert das Jugendkuratorium, dass Inklusion durch die Zusammenführung von Leistungsangeboten im SGB VIII gestärkt wird. Die Kinder- und Jugendhilfe sei die zentrale Dienstleistungsinfrastruktur für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien vor Ort. Das BJK weist in seinem offenen Brief darauf hin, „dass es viel mehr Ressourcen langfristig kostet, wenn Infrastrukturen nicht funktionieren und Not- und Übergangslösungen Bedarfe nur ausbalancieren“ und fordert dazu auf, die Verwaltungs- und Organisationsreform der Kinder- und Jugendhilfe schnellstmöglich zu verabschieden. Auf dieser Grundlage gelte es dann gemeinsam zu verhandeln, wer welche Kosten trägt und wie Unterstützungs- und Begleitprogramme bedarfsgerecht gestaltet werden.
Außerdem fordert das BJk die Politik explizit dazu auf, die Gesetzesinitiative zu nutzen, um Selbstvertretungen (wie auch den Careleaver e.V.) nachhaltig zu stärken und rechtlich abzusichern.