Rechte junger Menschen stärken!
Gemeinsamer Zwischenruf von Careleaver e.V., Universität Hildesheim und IGfH zur Ausgestaltung des IKJHG
Am 8.10.2024 fand die Anhörung der Verbände zum Referent*innenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) im Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) statt. Dabei gab es viel Zuspruch für den vorgelegten Referatsentwurf und die darin skizzierte sog. Gesamtzuständigkeit im SGB VIII.
Im vorgeschalteten Dialogprozess hin zu diesem Referatsentwurf wurden erstmals grundlegend Selbstorganisationen auch von jungen Menschen einbezogen. Diese Form der Partizipationsmöglichkeit wurde bei der Anhörung auch von allen ausdrücklich gelobt und für herausragend befunden.
Wir finden bloß: Die dabei gesammelten Positionen sollten jetzt auch in der gesetzlichen Ausgestaltung mehr Berücksichtigung finden. Und mit dieser Meinung stehen wir nicht allein. Gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH), der Universität Hildesheim sowie der Fachstelle Leaving Care fassen wir in unserem Zwischenruf noch einmal zusammen, was unserer Meinung nach beim jetzt vorliegenden Referent*innentwurf noch geändert bzw. im künftigen Kinder- und Jugendinklusionsgesetz berücksichtigt werden sollte.
Vier Punkte erscheinen uns von besonderer Relevanz:
- Kinder und Jugendliche brauchen einen eigenen Rechtsanspruch.
- § 27 Absatz 2 SGB VIII-RefE braucht eine Klarstellung dahingehend, dass sich die Anspruchsinhaberschaft auch auf ambulante Hilfen bezieht
- Die Bedarfe müssen entsprechend des dem IKJHG zugrunde gelegten Verständnis von Behinderung auch Teilhabebeeinträchtigungen und -barrieren umfassen.
- Die gesetzliche Grundlage für einen Rechtstatus Leaving Care ist zu schaffen.
Nach aktueller Planung soll der Referent*innenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz IKJHG) am 6.11.2024 in das Kabinett und am 20.12.2024 in den Bundesrat eingebracht werden. Wir fordern, die Selbstorganisationen und die Rechte der jungen Menschen hier weiter als im Referent*innenentwurf bisher vorgelegt, zu stärken.