Wie §9a in die Praxis umsetzen?

Fachtag in Münster mit Melanie Overbeck und Ruth Strüder

Am 2.Juni 2022 nahmen Melanie Overbeck (1. Vorsitzende) und Ruth Strüder (Besitzende Vorstand) aus der Regionalgruppe NRW an der Fachlichen Debatte zur Umsetzung des §9a SGB VIII im LWL Museum in Münster teil.

Der Paragraf 9a des KJSG sieht vor, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung sowie zur Vermittlung bei Konflikten an landesweit eingerichtete Ombudstellen wenden können. Wie diese Stellen in NRW konkret aufgebaut und eingerichtet werden sollen und auf welche Erfahrungen dabei bereits zurückgegriffen werden kann, darum ging es bei dem Fachtag, zum dem die Ombudschaft Jugendhilfe NRW eingeladen hatte.  

An der Veranstaltung nahmen ebenfalls Vertreter*innen von Öffentlichen- , freien Trägern und natürlich Mitglieder und Ehrenamtliche der Ombudschaft teil. Zudem war zu Gast Dr. Thomas Weckelmann (Abteilungsleiter Kinder und Jugend, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration).

Die Veranstaltung begann um 9:15 Uhr mit einem Ankommen und einem Stehcafé. Um 9:30 Uhr begrüßten uns alle Hans-Joachim Mußenbrock (1. Vorstandsvorsitzender Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.)  und Sabine Gembalczyk (Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V.).

Der Tag begleitete uns mit Grußwörtern, Interviews  der Fachreferentinnen und Ombudspersonen, Filmen ( wo auch Mitglieder der Regionalgruppe NRW interviewt wurden),einen Beitrag von Prof. Dr. Peter Schruth (Hochschule Magdeburg-Stendal, Vorstandsmitglied Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe) zu den „Möglichkeiten der Entwicklung ombudschaftlicher Beratung in der Jugendhilfe“ und mehreren Fischbowls, wo auch unter anderem Melanie Overbeck teilnahm, um unseren Verein zu vertreten.

Zwischendurch gab es eine Mittagspause in Selbstversorgung. Die Mittagspause nutzten Melanie und ich in einem Café, um uns  über verschiedene Themen (privat, als auch über den Careleaver e.V.)  auszutauschen.

Am Ende der Veranstaltung wurden die Ergebnisse des Tages nochmal zusammengetragen. Dabei durfte ich als Vertreter*in des Careleaver e.V. in Form eines Impuls-Vortrags mein Fazit des Tages einbringen. Ich betonte, dass mir vor allem nochmal klar wurde,  wie wichtig es ist, dass Ombudschaftstellen unabhängig von öffentlichen und auch von freien Trägern arbeiten können. Deshalb finde ich, sollten Jugendämter auch keine eigenen Ombudstellen gründen. 

Die Ergebnisse des Tages fließen in die weiteren Planungen der Ombudschaft NRW ein. Wir sind gespannt, wie es weiter geht.

Ruth Strüder, Beisitzende im Vorstand des Careleaver e.V. 

Fachdebatte zu §9a
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