41 SGB VIII oder 41 a?

Careleaver e.V. informiert Fachkräfte

Am 17. und 18. April war unsere Mitarbeiterin Corinna in Halle an der Saale. Hier wollten 15 Fachkräfte aus der Jugendhilfepraxis mehr über die Möglichkeiten des Paragrafen 41 im SGB VIII erfahren, und die Unterscheidung zur Nachbetreuung nach Paragraf 41 a. Das Landesjugendamt Sachsen-Anhalt hat diese Fortbildung zum zweiten Mal dem Careleaver e.V. anvertraut, und natürlich hat Corinna die Gelegenheit genutzt, neben viel Input, Austausch und fachlicher Diskussion den Careleaver e.V. und die Vielfalt der Careleaver-Projekte vorzustellen und „Lust auf mehr“ zu machen.

Und ein schöner Abendausflug (leeeeckere Pasta) mit Careleaver e.V. Mitglied Sabine, die in Halle wohnt, war auch noch drin.

5 Sterne, gerne wieder!

Der Careleaver e.V. in Halle
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