Sicherer Übergang ins Erwachsenenleben
Rechtsstatus „Leaving Care“ jetzt verankern
Der 17. Kinder- und Jugendbericht verdeutlich, dass Zuversicht Vertrauen braucht. „Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe sind gefragt, jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten.“ Junge Menschen im Übergang aus stationären Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe („Leaving Care“) sind in besonderer Weise auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen: Wo öffentliche Verantwortung zeitweise an die Stelle familialer Unterstützung getreten ist, wird der Schritt in ein eigenständiges Leben zu einer Frage staatlicher Verlässlichkeit und Zuversicht für die Zukunft. Leaving Care ist deshalb keine fachliche Detailfrage, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe der Teilhabe. Bildungs- und Lebenschancen dürfen nicht an Zuständigkeitswechseln, lückenhaften Übergängen oder an elternbezogenen Mitwirkungserfordernissen scheitern.
Ein eigenständiger Rechtsstatus „Leaving Care“ kann mehr Verlässlichkeit schaffen, Bürokratie abbauen und zügigere Entscheidungen über Anträge ermöglichen. Der Rechtsstatus könnte im Zuge der nächsten Reform zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe als sozialrechtlicher Anknüpfungspunkt so verankert werden. Der Status dient dabei nicht dem Aufbau zusätzlicher paralleler Leistungsstrukturen, sondern der Schnittstellenreduktion und der Klärung staatlicher Verantwortung in einer besonders vulnerablen Übergangsphase.
Der Rechtsstatus wirkt sich nachhaltig u.a. auf folgende Dimensionen aus:
- Staatliche Verlässlichkeit und Teilhabe:
Rechte müssen praktisch erreichbar sein, nicht nur „auf dem Papier“ – und Verfahren müssen so gestaltet sein, dass sie jungen Menschen den Zugang erleichtern, statt zusätzliche Hürden aufzubauen. - Bürokratieabbau und Reduktion von Schnittstellen:
Zuständigkeitswechsel, Mehrfachprüfungen, unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen und wiederholte Nachweise erzeugen Unterbrechungen, Unsicherheit und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Ein Reformhebel ist daher eine verwaltungsarme, statusbasierte Klärung: Wenn ein Bedarfskontext bereits bekannt ist, sollten wiederholte Prüf- und Nachweisschleifen reduziert und Anschlussleistungen so organisiert werden, dass Brüche vermieden werden. - Kinderschutz und Gewaltschutz:
Verbindliche, rechtzeitige Übergangsplanung und eine gesicherte Nachbetreuung sind zentrale Schutzfaktoren, die Kontinuität herstellen und erneute Krisen oder Eskalationen vorbeugen können. - Bildungsgerechtigkeit im Übergang:
Chancengerechtigkeit ist eng mit Bildung verknüpft, weil die Leaving-Care-Phase häufig in eine entscheidende Bildungs- und Qualifizierungsphase fällt (Schule, Ausbildung, Übergang in tertiäre Bildung) und Instabilität Bildungswege unmittelbar gefährden kann. Ein stabil gestalteter Übergang kann Bildungskontinuität absichern – als Grundlage für eigenständige Lebensführung und nachhaltige soziale Integration.
Rechtsstatus „Leaving Care“
Vor diesem Hintergrund wird die Forderung nach einem eigenständigen Rechtsstatus „Leaving Care“ seit Jahren aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen breit diskutiert und weiter konkretisiert. Ziel eines solchen Status ist insbesondere, Sozialleistungen und Unterstützungszugänge so zu ermöglichen, dass sie nicht von elternbezogenen Auskünften oder erzwungener Kontaktaufnahme abhängen und dass bereits bekannte Unterstützungsbedarfe von Behörden besser anerkannt werden. Damit würde der Rechtsstatus zugleich Bürokratie abbauen, Schnittstellenrisiken reduzieren und die staatliche Verlässlichkeit im Übergang sichtbar stärken.
Materialien und fachliche Einschätzungen
Overbeck, Melanie/ Meysen, Thomas/ Osterland, Christine/ Schröer, Wolfgang (2024): Status „Careleaver*in” sozialrechtlich absichern. In: Forum Erziehungshilfen 2/2024. S. 123-124.
Betroffene und Expertinnen schildern die Situation von Careleavern. Fachgespräch in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 2025.
Fachgespräch zum Thema „Rechtsstatus Careleaver*in – Bedarfe und Möglichkeiten“. 68. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2024.
Listen to us! Einblicke in die „Pflegekinderhilfe“. Hearing mit jungen Menschen, Eltern, Pflegeeltern und Fachpolitiker*innen im Deutschen Bundestag am 27. November 2023.
Rechte von Care Leaver*innen im inklusiven SGB VIII – IKJHG – verwirklichen: Rechtsstatus Leaving Care – Teilhabe – Inklusion.
