Wie können junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wirksam mitreden, mitgestalten und mitentscheiden?
Am 25. September 2025 lud der Careleaver e.V. gemeinsam mit dem AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. zu einem digitalen Fachtag ein. Im Zentrum stand der neue § 4a SGB VIII, der die Förderung und Zusammenarbeit mit Selbstvertretungen in den Fokus rückt.
Unter dem Motto „Mach mal 4a“ ging es um die Fragen: Wie kann diese Förderung konkret aussehen? Und was braucht es, damit Selbstvertretung nachhaltig gelingt?
Wie können junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wirksam mitreden, mitgestalten und mitentscheiden? Der § 4a SGB VIII fordert genau das: die Förderung ihrer Selbstvertretung. Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis aus – und was braucht es, um strukturelle Beteiligung zu ermöglichen? Der digitale Fachtag „#Mach mal 4a“ lud Fach- und Leitungskräfte aus Jugendämtern, freien Trägern, Landesjugendämtern, Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden sowie alle Interessierten und Engagierten ein, sich über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Good-Practice-Beispiele auszutauschen. Gemeinsam schufen Careleaver e.V. und AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. einen Raum für Erkenntnisse, Reflexion – und konkrete nächste Schritte.
Mit Theresa Anastasia Böcke (Careleaver e.V.), Prof. Dr. Walter Eberlei (HS Düsseldorf), Dr. Peter Kühn (Jugendamt Dresden), Laurette Rasch (Careleaver e.V., AGJ und KHS Berlin), Dr. Benjamin Strahl (AFET) und Vicky Ulrich von der Weth (Careleaver e.V.)
Hier geht´s zur Tagungsdokumentation mit Ergebnissen, Ideen und Diskussionsbeiträgen des Fachtags:
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.