Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) vom 11.05.2026

Der Careleaver e. V. bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) überwiegend positiv. Wir begrüßen insbesondere das eigene Umgangsrecht des Kindes, die Konkretisierung des Kindeswohlbegriffs und die Stärkung weiterer Bezugspersonen. Ebenso begrüßen wir die ausführliche Berücksichtigung von Gewalt im Umgangsrecht im Sinne der Istanbul-Konvention.

Gleichzeitig sehen wir die Gefahr, dass neue Rechte in der Praxis ins Leere laufen. Der Entwurf verbessert die materielle Rechtslage. Er schafft aber nicht die verfahrensrechtlichen, finanziellen und strukturellen Voraussetzungen, um diese Rechte auch durchzusetzen. Gerade jüngere Kinder können ihre Rechte ohne Unterstützung kaum einfordern. Zudem bleibt der Entwurf aus unserer Sicht zu elternzentriert. Geschwisterbeziehungen, weitere Bezugspersonen und die Beteiligung von Kindern unabhängig von starren Altersgrenzen müssen stärker abgesichert werden.

Als Careleaver*innen wissen wir aus eigener Erfahrung, was Entscheidungen über Umgang, Sorge und Vormundschaft für Kinder bedeuten, die in Einrichtungen oder Pflegefamilien aufwachsen. Diese Perspektive bringen wir in das Gesetzgebungsverfahren ein.

Unsere zentralen Forderungen und Vorschläge:

  • Kinderrechte durchsetzbar machen: Es braucht klare Verantwortlichkeiten dafür, wer Kinder bei der Wahrnehmung ihres Umgangsrechts unterstützt, etwa die Verfahrensbeistandschaft.
  • Geschwisterbeziehungen stärken: Geschwisterbeziehungen sollen in der Regel als förderlich gelten, solange nichts dagegen spricht. Die Umgangsrechte von Geschwistern sollen denen der Eltern angeglichen werden.
  • Kindeswillen ernst nehmen: Will ein Kind einen Elternteil nicht sehen, müssen die Gründe sorgfältig geprüft werden. Erzwungene Umgänge sollten begleitet werden. Kinder dürfen mitentscheiden, ob und wann sie einen Elternteil sehen.
  • Loyalitätskonflikte nicht gegen Bezugspersonen wenden: Sie dürfen kein pauschaler Grund sein, den Umgang mit förderlichen Bezugspersonen auszuschließen. Kinder brauchen altersgerechte Informationen darüber, was vor Gericht passiert und warum.
  • Gewalt umfassend berücksichtigen: Gewalt gegen den anderen Elternteil oder gegen weitere umgangsberechtigte Personen wirkt in der Regel auch auf das Kind. Das sollte im Gesetz klar benannt werden.
  • Antragsrecht für nahestehende Personen: Wird den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen, sollen dem Kind nahestehende Personen eine Vormundschaft beantragen können.
  • Beteiligung nach Reife statt starrer Altersgrenze: Partizipation muss unabhängig vom Alter gefördert werden. Das gilt besonders beim Wechsel der Pflegestelle, den gerade junge Kinder als tiefen Bindungsabbruch erleben.
  • Umsetzung absichern: Kinder müssen altersgerecht über ihre Rechte informiert werden. Nach Gerichtsterminen brauchen sie eine Nachbetreuung, die sich an ihren Wünschen orientiert. Ihre Beteiligung muss evaluiert werden.
  • Kinderschutz präventiv verankern: Länder und Kommunen sollen verpflichtet werden, Kinderschutzkataloge zur Risikoeinschätzung zu entwickeln und umzusetzen.

Breite Beteiligung im Verfahren

Das BMJV hat den Referentenentwurf am 11. Mai 2026 veröffentlicht. Insgesamt hat das Ministerium 66 Stellungnahmen veröffentlicht, unter anderem vom Deutschen Richterbund, von UNICEF Deutschland, dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Kinderschutzbund. Im Vorfeld haben wir uns mit dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft und dem Deutschen Kinderhilfswerk ausgetauscht.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme des Careleaver e.V. zum Referentenentwurf des KiMoG

Stellungnahme KiMoG
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