Stellungnahme zum Referentenentwurf für das 1. Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vom 12.08.2026
Der Careleaver e. V. begrüßt einige Verbesserungen im Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vom 12.08.2026, insbesondere bei Beteiligung, verständlicher Hilfeplanung, betreuten Wohnformen und Nachbetreuung.
Gleichzeitig kritisieren wir, dass zentrale Forderungen weiterhin unberücksichtigt bleiben. Dazu gehören ein verbindlicher Rechtsstatus für Careleaver*innen, verlässliche Coming-back-Optionen, ein inklusives SGB VIII sowie bundesweit einheitliche Standards. Besonders problematisch bewerten wir die Experimentierklausel und den möglichen Vorrang von Infrastrukturangeboten gegenüber individuellen Hilfen, da dadurch passgenaue Unterstützung und bestehende Rechtsansprüche geschwächt werden könnten.
Wir fordern, die Perspektiven junger Menschen und ihrer Selbstvertretungen verbindlich in das weitere Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen und eine verlässliche, inklusive und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen sicherzustellen.
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Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme des Careleaver e.V. zum Referentenentwurf des 1. KJSRG
