Soziales Entschädigungsrecht

Änderungen ab 2024 im Sozialen Entschädigungsrecht

Am 01.01.2024 trat das SGB XIV in Kraft. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu und löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab.

Die BKSF hat gemeinsam mit dem bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und dem KOK (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) eine Broschüre dazu erarbeitet:

SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht – Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel.

Die Broschüre soll Praktiker*innen – insbesondere Mitarbeiter*innen in Fachberatungsstellen – einen gut verständlichen Einstieg in das neue Soziale Entschädigungsrecht und einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten geben.

In verschiedenen Kapiteln wird dargestellt, wer leistungsberechtigt ist und welche Voraussetzungen es im SER gibt; welche Leistungen im Rahmen des SER in Anspruch genommen werden können (z. B. schnelle psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenbehandlung oder monatliche Entschädigungszahlungen); was bei der Antragstellung und im Verfahrensverlauf zu beachten ist und wie Fachberatungsstellen Betroffene auf diesem Weg begleiten können.

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