Von ihren Eltern unabhängig!

Vorschlag zur Einführung eines Rechtsstatus für Careleaver

Im September 2022 und im November 2023 wurden auf Initiative von Ulrike Bahr (Vorsitzende des Ausschusses für FSFJ) zusammen mit der  Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz zwei Hearings mit Adressat*innen der Erziehungshilfen im Deutschen Bundestag ausgerichtet.

In diesen Gesprächen – aber auch in diversen Stellungnahmen und anderen Formaten – wurde die Forderung nach einem eigenen Rechtsstatus „Care Leaver*in“ erläutert und diskutiert. Es wurde deutlich, dass die aktuelle sozialrechtliche Situation dazu beiträgt, dass jungen Menschen aus Wohngruppen oder Pflegefamilien im Übergang ins Erwachsenenleben der Zugang zu Sozialleistungen erschwert bis verunmöglicht wird.

Dies liegt unter anderem darin begründet, dass sozialstaatliche Leistungen nur elternabhängig geleistet werden. Was bedeutet, dass Careleaver gezwungen sind, Kontakt zu ihren Eltern aufzunehmen – obwohl das Verhältnis manchmal stark belastet ist oder teilweise auch seit Jahren kein Kontakt mehr besteht.

Ein Rechtsstatus „Care Leaver*in“ würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Verantwortung, mit den jeweiligen unterhaltspflichtigen Kontakt aufzunehmen und ggf. bei den Eltern Rückgriff zu nehmen, von den Care Leaver*innen auf die zuständigen Sozialleistungsträger übertragen wird.

Verschiedene Abgeordnete haben im Austausch mit betroffenen jungen Menschen bei den Hearings Verständnis für diese Forderung geäußert, da auch aus Sicht der Politiker*innen der Zugang zu Leistungen für die jungen Menschen aus der Jugendhilfe nicht an die Eltern geknüpft werden sollte.

Dabei wurde von Abgeordneten sogar der Wunsch nach einem konkreten Vorschlag für einen eigenen Rechtsanspruch „Care Leaver*in“ im Sozialgesetz geäußert. 

Dieser Bitte sind wir nun nachgekommen und haben einen fachlich fundierten Vorschlag erarbeitet.
Dr. Melanie Overbeck (Vorsitzende Careleaver e.V.), Dr. Thomas Meysen (SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies), Christine Osterland (Richterin am Sozialgericht Hamburg) und 
Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Universität Hildesheim) legen im folgenden Dokument dar, wie ein eigener Rechtsstatus „Care Leaver*in“ rechtlich abzubilden wäre. 

Rechtsstatus Care Leaver*in
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