Kostenheranziehung: Was ändert sich?
Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt: der Kostenbeitrag aus den Einkünften der jungen Menschen in der stationären Jugendhilfe ist nun seit 01.01.2023 wirklich Geschichte!!! Das ist das Ergebnis des nicht nachlassenden Einsatzes von Wohlfahrtsverbänden, den Beteiligungsräten und auch des Careleaver e.V. für die Abschaffung der Kostenheranziehung. Was lange währt, wird endlich gut.
Ebenfalls dank dieses Einsatzes wird es zukünftig einen – wenn auch kleinen – Freibetrag bei den „zweckgleichen Leistungen“ Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld geben. Nach unseren Informationen sind das (Anfang 2023) 109 Euro bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und 126 Euro beim Ausbildungsgeld.
Lediglich die anderen „zweckgleichen Leistungen“ wie Kindergeld, Renten, Bafög gehen zu 100 Prozent weiterhin an das Jugendamt.
Und auch die Kostenheranziehung der jungen Menschen aus dem Vermögen ist abgeschafft!
Was heißt das konkret?
Für die jungen Menschen heißt das: alle tatsächlichen Einkünfte aus Lohnarbeit, aus betrieblichen Ausbildungen des „ersten Arbeitsmarkts“, sowie Ehrenamtspauschalen, Taschengeld aus dem „Freiwilligen Jahr“, Ferienjobs und Minijobs verbleiben nun bei ihnen. Somit können junge Menschen nun selbstbestimmt Erfahrungen mit dem eigenen Geld machen. Aber: die Jugendhilfe ist nun noch stärker als bisher aufgefordert, jungen Menschen Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Geld und beim Aufbau von Rücklagen zu geben.
Was z.B. eine gute Idee für eine Rücklage wäre: bei den meisten Wohnungsanmietungen wird eine Kaution von drei Netto-Kaltmieten verlangt. Dafür gibt es zwar auf Antrag meist staatliche Unterstützung, aber nur als Darlehen. So gingen bisher viele junge Menschen verschuldet an den Start in ihr eigenständiges Leben. Auch das Warten auf beantragte Gelder (z.B. Bafög) kann mit einem kleinen Finanzpolster entspannter werden.
Wir sind gespannt, welche Auswirkungen die Neuregelung haben wird und freuen uns für die jungen Menschen!
Quelle: Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vom 21. Dezember 2022, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 28.12.2022