Was braucht eine Kinderrechtsbasierte Vormundschaft?

Forderungen zu Änderungen im SGB VIII

Kinder, deren Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können, brauchen einen Vormund oder eine Vor-mundin. Er oder sie muss Verantwortung dafür übernehmen, dass diesen Kindern Entwicklungschancen ermöglicht werden. Er/sie begleitet die Kinder oder Jugendlichen oft über viele Jahre, soll sie beteiligen und mit und für sie wegweisende Entscheidungen treffen. Dabei muss auch eine konstruktive Abstimmung mit Pflegeeltern, den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den sozialen Diensten des Jugendamts und anderen an den Hilfen Beteiligten erfolgen. Die Vormundschaft arbeitet mit hoch vulnerablen Kindern. Will sie ihnen gerecht werden, muss sie die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Dafür braucht es angemessene gesetzliche Voraussetzungen.

Die Vormundschaftsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft trat, hat das mehr als 120 Jahre alte Recht neu ausgerichtet und an Rechten und Schutz der Kinder orientiert.

Die Reform hat jedoch bei all ihren positiven Zielsetzungen für die Praxis erhebliche Problemlagen in der Umsetzung offen gelassen. Diese sind: 

  • Nicht ausreichend am Kindeswohl orientierte Zuständigkeiten
  • zu niedrige Fallzahlobergrenzen
  • mangelnde Vorkehrungen für die Sicherung der Finanzierung von Vereins- und Berufsvormundschaft. 
  • gesetzlich erzwungener Wechsel des Amtsvormunds bei Wechsel des Jugendamtsbezirks 

Die Unterzeichner dieser Stellungnahme fordern deshalb, Änderungen im SGB VIII vorzunehmen. Um so eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft zu ermöglichen.    

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