Careleaver bleiben nach Verlassen der Jugendhilfe bei der Beantragung von Transferleistungen abhängig von der Mitwirkungspflicht ihrer Eltern. Außerdem werden sie häufig aufgefordert, nach Beendigung der Jugendhilfe wieder bei ihren Eltern einzuziehen.
Dies liegt unter anderem darin begründet, dass sozialstaatliche Leistungen nur elternabhängig geleistet werden. Was bedeutet, dass Careleaver gezwungen sind, Kontakt zu ihren Eltern aufzunehmen – obwohl das Verhältnis manchmal stark belastet ist oder teilweise auch seit Jahren kein Kontakt mehr besteht.
Ein Rechtsstatus „Care Leaver*in“ würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Verantwortung, mit den jeweiligen unterhaltspflichtigen Kontakt aufzunehmen und ggf. bei den Eltern Rückgriff zu nehmen, von den Care Leaver*innen auf die zuständigen Sozialleistungsträger übertragen wird.