Inklusive Jugendhilfe

Der Careleaver e.V. war 2023 Mitglied im Selbstvertretungsrat

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Juni 2021 wurden die Weichen für eine weitere Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ arbeiteten verschiedene Expert*innen in den drei Säulen Forschung, Fachöffentlichkeit (Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII) und Expert*innen in eigener Sache („Selbstvertretungsrat“) an konkreten Schritten auf dem Weg zur Umsetzung.

Der Careleaver e. V. ist seit Beginn dieses Prozesses dabei und sowohl in der Arbeitsgruppe als auch im Selbstvertretungsrat aktiv. Zusammen mit dem Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BundI) und mit Unterstützung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) sowie der Universität Hildesheim, wurde im September 2023 in Berlin ein Workshop mit über 30 jungen Menschen im Alter von 14 – 25 Jahren mit und ohne Behinderung veranstaltet. Sie alle haben oder hatten Erfahrungen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe und kamen an diesem Wochenende zusammen, um intensiv über ihre Erfahrungen zu diskutieren und gemeinsam zu überlegen, welche wichtigen Erkenntnisse aus diesen Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe von Nutzen sein können.

Die Ergebnisse dieses Workshops sollen in den Gesetzgebungsprozess mit einfließen und werden bei der Abschlussveranstaltung des Beteiligungsprozesses vorgestellt.

Was muss aus Sicht
von Careleavern
bei der weiteren
Ausgestaltung
der Inklusiven Jugendhilfe
unbedingt
beachtet werden?





Über diesen Link kann die begleitend erschienene Publikation direkt bei der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) bestellt werden: 

Inklusive Jugendhilfe
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