Hilfen für junge Volljährige nach der SGB VIII Reform
In der Zeitschrift JAmt – DAS JUGENDAMT – zeigt unsere stv. Vorsitzenden Melanie Overbeck auf, welche Konsequenzen die Neuregelung des § 41 SGB VIII für die Jugendamtspraxis hat und entwirft einen Kriterienkatalog für Fachkräfte.
Das Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 10.6.2021 bildet den Schlusspunkt eines jahrelangen Reformprozesses. Für Heranwachsende in stationärer Jugendhilfe stellt die Neuregelung der Hilfen für junge Volljährige dabei eine der wichtigsten Änderungen dar. Denn nach der Neufassung kommt es für die Gewährung der Hilfen nicht mehr darauf an, ob ein (weiterer) positiver Einfluss auf die Entwicklung des Heranwachsenden** ersichtlich ist; sondern im Gegenteil darauf, ob eine Entziehung der Hilfen negative Folgen für seine Entwicklung erwarten lässt.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift JAmt stellt unsere stv. Vorsitzende Dr. Melanie Overbeck zum einen dar, wie sich dieser fundamentale Wechsel der Beurteilungsgrundlage auf die verwaltungsrechtliche Praxis auswirkt, und gibt zum anderen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe einen Kriterienkatalog an die Hand, der als Unterstützung in der praktischen Anwendung der neuen Regelung dient.
Der vollständige Beitrag ist nachzulesen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift JAmt – das Jugendamt: