Ein Jahr KJSG - wo stehen wir?
Ruth Seyboldt stellt einige (unbequeme) Thesen dazu auf
Unsere ehemalige Vorsitzende zieht in ihrem Fachbeitrag Bilanz nach einem Jahr KJSG und entwickelt aus den Erfahrungen und Einblicken des Careleaver e. V. in die Praxis der stationären Kinder- und Jugendhilfe fünf Thesen, wie sich die Umsetzung des Kinder und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Kontext von Leaving Care und Selbstvertretung nach einem Jahr darstellt.
So stellt sie in ihrer ersten Thesen fest: Das KJSG kam und die Handlungssicherheit ging.
Was sich zunächst negativ anhört, ist in Wirklichkeit auch ein positives Zeichen dafür, dass etwas in Bewegung gekommen ist. Denn inzwischen wenden sich auch viele Fachkräfte an den Careleaver e.V., weil sie sich Gedanken machen und auf der Suche sind nach Hinweisen und Tipps, wie sie ihre Hilfen für Careleaver verbessern können.
Kritisch bewertet sie dagegen, dass Kinder und Jugendliche vom KJSG wissen, aber nur in Bezug auf die Kostenheranziehung. Und: Dass der Versuch von engagierten Careleavern, sich über §4a in Jugendhilfeausschüssen zu engagieren, in den Verwaltungen bisher nicht überall auf Gegenliebe stößt.
Leider ist der Artikel nicht frei online zugänglich. Deshalb hier nur noch ein Zitat aus ihrem Ausblick: Insgesamt lässt sich festhalten, dass das KJSG die Kinder- und Jugendhilfe in Bewegung versetzt hat. Wir sind aufgefordert, den Weg weiterzugehen – den Weg der Demokratisierung. Dieses Anliegen zieht sich wie ein roter Faden durch diese Praxisreflexion und auch durch das Wirken des Careleaver e. V. insgesamt. Es geht darum, stationäre Jugendhilfe dialogisch-partizipativ zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Jugendhilfe ist ein multi-produktiver Prozess. Als Fachkräfte sind wir dazu aufgefordert, die vielfältigen Beteiligten für ein gemeinsames Ringen um „gute“ Hilfe zu gewinnen.