Beteiligungsprozess SGB VIII Reform

Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen

Leaving Care und die Begleitung von jungen Menschen bis
27 Jahre verwirklichen und weiter absichern!  

1.Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre!

  • Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im
    Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis
    zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte
    UnterstützungsangeboteDaneben braucht es niedrigschwellige
    Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind.
  • Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass
    junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind.
    Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs-
    und barrierefrei zugänglich sein.

2.  Konkreter Leistungskatalog für junge Volljährige!

  • Die mit dem KJSG gestärkten Rechte für junge Volljährige müssen
    jetzt verwirklicht werden.
  • Es braucht die Aufnahme von konkreten Leistungsarten für junge
    Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen zum selbstbestimmten
    Leben oder Nachbetreuungsangebote im SGB VIII.
  • Junge Volljährige dürfen im Reformprozess nicht vergessen werden.

3. Rechtsstatus Leaving Care schaffen!

  • Bei Kindern alleinerziehender Eltern sorgt ein eigener sozialrechtlich
    anerkannter Status für den Ausgleich fehlender Unterstützung.
    Das ist gut so!
  • Da Careleaver*innen oft ohne Unterstützung beider Eltern auskommen
    müssen, sollte ihnen erst recht ein eigener sozialrechtlich
    anerkannter Status zustehen, der ihnen einen elternunabhängigen
    Zugang zu Sozialleistungen schafft – das gilt auch für die zukünftige
    Kinder- und Jugendgrundsicherung.
Drei Forderungen
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