Beteiligungsprozess SGB VIII Reform
Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen
Leaving Care und die Begleitung von jungen Menschen bis
27 Jahre verwirklichen und weiter absichern!
1.Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre!
- Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im
Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis
zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte
UnterstützungsangeboteDaneben braucht es niedrigschwellige
Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind. - Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass
junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind.
Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs-
und barrierefrei zugänglich sein.
2. Konkreter Leistungskatalog für junge Volljährige!
- Die mit dem KJSG gestärkten Rechte für junge Volljährige müssen
jetzt verwirklicht werden. - Es braucht die Aufnahme von konkreten Leistungsarten für junge
Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen zum selbstbestimmten
Leben oder Nachbetreuungsangebote im SGB VIII. - Junge Volljährige dürfen im Reformprozess nicht vergessen werden.
3. Rechtsstatus Leaving Care schaffen!
- Bei Kindern alleinerziehender Eltern sorgt ein eigener sozialrechtlich
anerkannter Status für den Ausgleich fehlender Unterstützung.
Das ist gut so! - Da Careleaver*innen oft ohne Unterstützung beider Eltern auskommen
müssen, sollte ihnen erst recht ein eigener sozialrechtlich
anerkannter Status zustehen, der ihnen einen elternunabhängigen
Zugang zu Sozialleistungen schafft – das gilt auch für die zukünftige
Kinder- und Jugendgrundsicherung.
Drei Forderungen